Praktischer Ratgeber · Deutschland

Geld und Hilfen 2026: was Familien mit Legasthenie, ADHS oder Autismus wirklich zusteht

Vom Zubibook-TeamAktualisiert August 2026~8 Min. Lesezeit

Wenn bei einem Kind Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS oder Autismus festgestellt wird, stellen die meisten Familien zwei Fragen: Was hilft meinem Kind — und wer bezahlt das? Die zweite Frage bleibt oft unbeantwortet, weil die Hilfen über drei verschiedene Systeme verstreut sind: Jugendamt, Krankenkasse und Finanzamt. Dieser Ratgeber sammelt, was es 2026 wirklich gibt, mit Beträgen und der jeweiligen Anlaufstelle. Er ersetzt keine Rechtsberatung: Beträge und Verfahren können sich ändern, und vieles ist Ländersache — die Quellen am Ende führen zu den offiziellen Stellen.

1 · Lerntherapie über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Der wichtigste und am wenigsten bekannte Weg: Die Krankenkasse zahlt keine Lerntherapie bei Legasthenie oder Dyskalkulie — das Jugendamt aber sehr wohl, über die „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche". Voraussetzung ist eine Diagnose (z. B. ICD-10 F81) durch eine Fachärztin oder einen Facharzt und die Einschätzung, dass die Teilhabe des Kindes — vor allem in der Schule — beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu werden droht.

Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die vollen Therapiekosten bei einem anerkannten Anbieter (auf dem freien Markt typischerweise 50–90 € pro Sitzung), unabhängig vom Einkommen der Eltern. Der Antrag wird schriftlich beim örtlichen Jugendamt gestellt; die Bewilligungspraxis ist je nach Kommune sehr unterschiedlich, und eine Ablehnung ist kein Endpunkt — der Widerspruch lohnt sich oft. Seit 2024 gibt es beim Jugendamt außerdem kostenlose Verfahrenslotsen, die Familien durch die Anträge führen.

2 · Bildung und Teilhabe: Lernförderung und Schulbedarf

Familien, die Bürgergeld (ab Juli 2026: „Neue Grundsicherung"), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, haben über das Bildungspaket Anspruch auf Lernförderung in tatsächlicher Höhe, wenn die Schule den Bedarf bestätigt — die Versetzung muss dafür nicht mehr gefährdet sein. Dazu kommen 195 € Schulbedarf pro Schuljahr (130 € im August, 65 € im Februar) und 15 € monatlich für Sport- oder Musikangebote. Anlaufstelle: Jobcenter bzw. Kommune, online über sozialplattform.de. Wichtig: Manche Jobcenter lehnen Lerntherapie als „Nachhilfe-Ersatz" ab — bei diagnostizierter LRS oder Dyskalkulie ist § 35a (oben) der stärkere Weg.

3 · Pflegegeld und Steuerfreibeträge (vor allem bei Autismus)

Kinder mit Autismus — und in schweren Fällen auch mit ADHS — erreichen bei der Pflegebegutachtung oft einen Pflegegrad, weil verglichen wird, wie viel mehr Unterstützung sie brauchen als ein gesundes gleichaltriges Kind. Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich: Pflegegrad 2: 347 € · Pflegegrad 3: 599 € · Pflegegrad 4: 800 € · Pflegegrad 5: 990 €. Der Antrag läuft formlos über die Pflegekasse der Krankenversicherung; danach kommt die Begutachtung.

Beim Finanzamt gibt es zusätzlich den Behindertenpauschbetrag: von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100) pro Jahr, und 7.400 € mit Merkzeichen H oder Pflegegrad 4/5 — übertragbar auf die Eltern über die Anlage Kind. Den GdB stellt das Versorgungsamt fest. Pflegende Eltern können außerdem den Pflegepauschbetrag ansetzen (600 € / 1.100 € / 1.800 € je nach Pflegegrad).

4 · Nachteilsausgleich in der Schule: kein Geld, aber Gold wert

Mehr Zeit bei Klassenarbeiten, mündliche statt schriftliche Prüfungen, Laptop, und in manchen Ländern Notenschutz (die Rechtschreibung wird nicht benotet): Das alles regelt der Nachteilsausgleich. Er ist Ländersache und die Regeln unterscheiden sich stark — Legasthenie ist in allen 16 Bundesländern anerkannt, bei Dyskalkulie ist die Unterstützung vielerorts deutlich schwächer. Der Weg führt über die Klassenlehrkraft und die Klassenkonferenz, mit der Diagnose in der Hand. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) pflegt die Übersicht aller Erlasse pro Bundesland.

5 · Was die Krankenkasse übernimmt — und was nicht

Übernommen werden: die Diagnostik (Kinder- und Jugendpsychiater, SPZ), Psychotherapie, ADHS-Medikamente sowie Ergotherapie und Logopädie als Heilmittel auf Rezept — Kinder unter 18 zahlen keine Zuzahlung. Nicht übernommen werden die Lerntherapie (dafür § 35a, siehe oben) und autismusspezifische Therapie im Autismus-Therapie-Zentrum, die über die Eingliederungshilfe läuft.

Der realistische Fahrplan

Erst die Diagnose auf sicherem Weg (Kinderarzt → SPZ oder Facharzt), dann parallel drei Anträge: Nachteilsausgleich in der Schule, § 35a beim Jugendamt (bei LRS/Dyskalkulie) bzw. Pflegegrad bei der Pflegekasse (bei Autismus), und die Pauschbeträge in der nächsten Steuererklärung. Alles schriftlich, von allem Kopien, und bei Ablehnungen: Widerspruch — die Fristen stehen im Bescheid. Zehn Minuten tägliches, gut angeleitetes Üben zu Hause können Therapie nicht ersetzen, aber sie machen jede Therapie wirksamer.

Üben zu Hause, ohne Kampf

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